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Informationen

zur Leistung

Post-Universaldienstleister; Beantragung einer Bescheinigung

Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,

  • fördert Post-Universaldienstleistungen und
  • stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.

Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:

  • Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
  • Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
  • Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
  • Einschreib und Wertsendungen.

Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Synonyme: Bescheinigung, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Postdienst, Post-Universaldienstleister, Post-Universaldienstleistung, Steueramt, Steuerbefreiung, Umsatzsteuerbefreiung

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das BOP bietet Ihnen die Möglichkeit, Dokumente digital einzureichen, die nötig sind, um eine Bescheinigung zu erhalten.

BZSt-Online-Portal (BOP)

Das BZSt-Online-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu übermitteln.

BZSt-Online-Portal (BOP) - Antrag auf eine Bescheinigung nach § 4 Nummer 11b Satz 2 Umsatzsteuergesetz

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BescheinigungBundeszentralamt für SteuernBZStPostdienstPost-UniversaldienstleisterPost-UniversaldienstleistungSteueramtSteuerbefreiungUmsatzsteuerbefreiung