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zur Leistung

Post- oder Paketdienstleister; Beantragung einer Schlichtung bei Streit

Ziel des Schlichtungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist es, im Interesse beider Parteien möglichst schnell eine gütliche Einigung zu erreichen. So können lange und unter Umständen teure Gerichtsverfahren vermieden werden.

Eine Schlichtung kommt in Betracht, wenn Ihre Rechte als Kundin oder Kunde eines Postunternehmens verletzt worden sind. Das kann zum Beispiel sein, weil ein Brief oder ein Paket

  • verloren gegangen ist,
  • entwendet wurde oder
  • beschädigt wurde.

Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur versucht, im Streit zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Die am Verfahren beteiligten Mitarbeitenden der Schlichtungsstelle sind unparteiisch, unabhängig und verfügen über die erforderliche Sachkunde. Sie entscheidet durch eine Streitmittlerin oder einen Streitmittler, die jeweils Bedienstete der Bundesnetzagentur sind.

Synonyme: Briefbeförderung, Briefzustellung, Paketdienst, Paketdienstleister, Paketzustellung, Post, Postdienstleister, Postunternehmen, Postzustellung, Schlichtungsverfahren, Streitmittler

Lebenslagen: Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens online bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Online-Antrag auf Schlichtung

Fristen:

  • Für das Einreichen Ihres Antrags gibt es keine Frist.
  • Bei einem Schlichtungsvorschlag müssen beide Beteiligten in der Regel innerhalb von 3 Wochen mitteilen, ob sie den Vorschlag annehmen.
     

Rechtsbehelf:

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BriefbeförderungBriefzustellungPaketdienstPaketdienstleisterPaketzustellungPostPostdienstleisterPostunternehmenPostzustellungSchlichtungsverfahrenStreitmittler