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Informationen

zur Leistung

Pflegekurs; Beantragung

Wenn Sie Angehörige pflegen oder ehrenamtlich häuslich pflegen möchten, können Sie an Kursen und Schulungen der Pflegeversicherung teilnehmen. Die Teilnahme beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.

Die kostenlosen Kurse vermitteln Ihnen die nötigen Kenntnisse und richtigen Handgriffe, um die häusliche Pflege eigenständig durchzuführen. Sie sollen Ihnen Sicherheit im Umgang mit pflegebedürftigen Personen geben.

Es gibt 2 Formen von Pflegekursen:

  • Pflegekurse in der Gruppe
  • Pflegekassen und andere Einrichtungen wie zum Beispiel Sozialstationen oder Volkshochschulen bieten allgemeine, öffentliche Kurse für mehrere Teilnehmende an. Die Kurse können vor Ort oder online stattfinden.
  • Pflegeschulungen in der Wohnung
  • Eine professionelle Fachkraft kommt in die Wohnung der pflegebedürftigen Person und zeigt Ihnen vor Ort zum Beispiel richtiges Heben. Die Schulung geht auf Ihre räumlichen Gegebenheiten und individuelle Situation ein.

Neben Grundlagenkursen gibt es kostenlose Spezialkurse zu bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel Demenz, Parkinson, Schlaganfall oder die Pflege von pflegebedürftigen Kindern. In den Kursen lernen Sie Pflegemaßnahmen, die auf die bestimmten Krankheitsbilder ausgerichtet sind.

Die Inhalte der Kurse gibt die Pflegekasse vor. Die Inhalte sind:

  • Praktische Pflege, zum Beispiel hilfreiche Handgriffe, Ernährung im Alter oder Umgang mit Medikamenten
  • Selbstpflege, zum Beispiel rückenschonendes Heben und Tragen, Umgang mit psychischer Belastung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Recht und Soziales, zum Beispiel Betreuungsrecht und welche weiteren Hilfen Sie in Anspruch nehmen können
  • Hygiene, zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege und Hygienemaßnahmen in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen

Synonyme: häusliche Pflege, Häusliche Pflege, Pflegebedürftige, Pflege-Coaching, Pflegehilfe, Pflegekasse, Pflegekraft, Pflegekurs, Pflegeperson, Pflegeschulung, Pflegeversicherung, Pflegezeit, Zusatzleistungen, Zuschüsse

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

häusliche PflegeHäusliche PflegePflegebedürftigePflege-CoachingPflegehilfePflegekassePflegekraftPflegekursPflegepersonPflegeschulungPflegeversicherungPflegezeitZusatzleistungenZuschüsse

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