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zur Leistung

Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

Synonyme: Pflanzentechnologe

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Betriebliche Ausbildung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Pflanzentechnologe