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zur Leistung

Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

Synonyme: Pflanzentechnologe

Lebenslagen: Betriebliche Ausbildung, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin