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zur Leistung

Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Anmeldung zur Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes.

Zeitpunkt der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet für Auszubildende mit regulärer 3-jähriger Ausbildungsdauer Mitte März im 2. Ausbildungsjahr statt.

Für Auszubildende, mit verkürzter Ausbildungsdauer (2 Jahre), findet die Zwischenprüfung bereits Mitte November des 2. Ausbildungsjahres statt.

Inhalte der Zwischenprüfung

Die Prüfung erstreckt sich auf alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, welche gemäß Ausbildungsrahmenplan in den ersten 3 Ausbildungshalbjahren zu vermitteln sind.

Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Pflanzenvermehrung und Pflanzenbau statt.

Eine Wahl von Prüfungsschwerpunkten ist bei der Zwischenprüfung nicht möglich.

Ergebnisse der Zwischenprüfung

Dem Auszubildenden wird über das Ergebnis der Zwischenprüfung eine Bescheinigung ausgehändigt. Sie enthält Angaben über den Ausbildungsstand des Prüflings.

Der Ausbildungsbetrieb erhält einen Abdruck der Bescheinigung.

Synonyme: Pflanzentechnologe, Pflanzentechnologie, Pflanzentechnologin

Lebenslagen: Allgemeines, Betriebliche Berufsausbildung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können sich zur Zwischenprüfung gemäß § 5 Pflanzentechnologenausbildungsverordnung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres online anmelden.

Pflanzentechnologin/Pflanzentechnologe - Anmeldung zur Zwischenprüfung

Fristen:

Bei verkürzter Ausbildungsdauer (2 Jahre): 10. September des 2. Ausbildungsjahres.

Bei regulärer Ausbildungsdauer (3 Jahre): 20. Januar des 2. Ausbildungsjahres.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

PflanzentechnologePflanzentechnologiePflanzentechnologin