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zur Leistung

Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Genehmigung für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel bei Ausfuhr aus Deutschland

Befallsgegenstände sind Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Saatgut und sonstige Gegenstände, die Träger von Schadorganismen sein können. Ein akuter Befall dieser Gegenstände ist nicht erforderlich, sie müssen nur grundsätzlich befallen werden können.

Sie können nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel an Befallsgegenständen anwenden, wenn diese für die Ausfuhr aus Deutschland bestimmt sind und

  • im Bestimmungsland abweichende Anforderungen gelten oder
  • die Pflanzenschutzmittel für diese Anwendung im Bestimmungsland zugelassen sind.

Sie müssen einen Antrag auf Genehmigung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellen. Das BVL bewertet das Risiko der Pflanzenschutzmittel in Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn-Institut, dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Risikobewertung.

Die Genehmigung gilt maximal 120 Tage und kann mit Vorbehalt des Widerrufes verbunden werden und auch erneut erteilt werden.

Synonyme: Ausfuhr, Befallsgegenstände, Export, Genehmigung, Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, Risikobewertung, Saatgut, Schadorganismen, Transport

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Für die Genehmigung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung gilt maximal 120 Tage und kann mit Vorbehalt des Widerrufes verbunden werden und auch erneut erteilt werden.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

AusfuhrBefallsgegenständeExportGenehmigungPflanzenschutzPflanzenschutzmittelRisikobewertungSaatgutSchadorganismenTransport