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Alle im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte für Flächen- oder Raumkulturen müssen in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren geprüft werden.
Die Prüfung der Pflanzenschutzgeräte wird durch amtlich anerkannte Kontrollstellen durchgeführt. Die Tätigkeit als Kontrollstelle wird meist von Landmaschinenwerkstätten wahrgenommen.
Die ÄELF mit zusätzlichen Aufgaben im Bereich des Pflanzenbaus sind dafür zuständig, Kontrollstellen für Pflanzenschutzgeräte anzuerkennen. Sie prüfen beim Antragsteller, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die erforderlich sind, um Pflanzenschutzgeräte kontrollieren zu können. Bei Vorliegen aller Anerkennungsvoraussetzungen sprechen sie die Anerkennung als Kontrollstelle für Pflanzenschutzgeräte aus.
Synonyme:
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise
Autor: Super-Admin
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/pflanzenschutzgeraete-beantragung-der-anerkennung-als-kontrollstelle/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:43:45
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