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zur Leistung

Personenbezogene Daten; Beantragung einer Auskunft beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) erteilt auf Antrag Auskunft über die personenbezogenen Daten, die es über Sie gespeichert hat. Voraussetzung ist, dass Sie ein „besonderes Interesse“ an einer Auskunft darlegen. Die Auskunft erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit einer der im Gesetz aufgeführten Gründe der inneren Sicherheit vorliegt.

Akteneinsichtsrechte und sonstige Informationsrechte bestehen gegenüber dem BayLfV nicht. Dies gilt zum Beispiel für die Auskunftsrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Informationszugangsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes und das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).

Wenn das BayLfV Daten über Sie gespeichert hat, können Sie die Berichtigung der Daten, die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung der Daten beantragen. Bitte geben Sie die Gründe für den jeweiligen Antrag an.

Synonyme:

Lebenslagen: Verwaltungsinformationen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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