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zur Leistung

Personenbeförderung; Beantragung einer Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nah- und Fernverkehr

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und am 15. November ausgezahlt.
Wurden vom BVA bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:

  • Verkehrsunternehmen
  • Verkehrsverbünde
  • Nahverkehrsorganisationen

Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.

Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.

Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.

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Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

Online-Antrag auf Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Nah- und Fernverkehr über das Bundesportal

Fristen:

  • Antragsfrist: Sie müssen den Antrag für das aktuelle Jahr innerhalb des laufenden Jahres stellen.
  • Widerspruchsfrist: 1 Monate nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AusfälleAusgleichBahnBeförderungBundesverwaltungsamtBUSBVADBErstattungFahrgeldFahrgeldausfälleFahrgeldausfälle ErstattungFahrgelderstattungFernverkehrLeistungNahverkehrÖffentlichöffentlicher VerkehrÖPNVPersonenbeförderungPersonenverkehrSGBSGB IXUnternehmenVerkehrsunternehmenVorauszahlung