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Informationen

zur Leistung

Personenbeförderung; Beantragung einer Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Nahverkehr für die Beförderung von

  • schwerbehinderten Menschen,
  • ihren Begleitpersonen,
  • ihren Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden und
  • mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühlen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln.

Die Höhe der Rückerstattung hängt vom jeweiligen Prozentsatz Ihres Bundeslandes oder einem für Sie individuell ermittelten Erstattungssatz ab.

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Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

Online-Antrag auf Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr über das Bundesportal

Fristen:

  • Antragsfrist: Sie müssen den Antrag ist bis zum 31. Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgende Kalenderjahr stellen. 
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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