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Informationen

zur Leistung

Personenbeförderung; Beantragung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fernverkehr

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Fernverkehr für die Beförderung von

  • Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen,
  • Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden von schwerbehinderten Menschen und
  • mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühlen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln.

Die Höhe der Rückerstattung hängt von dem für den Zeitraum jeweils festgelegten Prozentsatz ab.

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Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

Online-Antrag auf Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Fernverkehr über das Bundesportal

Fristen:

  • Antragsfrist: Sie müssen den Antrag bis zum 31. Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgenden Kalenderjahres stellen.
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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