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zur Leistung

Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.

Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.

Synonyme: Braille-Aufkleber, Perso

Lebenslagen: Personalausweis, Sonstige Ausweise

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Braille-AufkleberPerso