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Informationen

zur Leistung

Patientenbeschwerde; Einreichung

Patientinnen und Patienten können sich über eine ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung beschweren, wenn sie sich schlecht oder falsch behandelt fühlen oder annehmen, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin, ihr Zahnarzt oder ihre Zahnärztin bzw. ihr Psychotherapeut oder ihre Psychotherapeutin gegen ärztliche oder therapeutische Pflichten verstoßen hat.

Die Einhaltung ärztlicher und zahnärztlicher Berufspflichten wird in Bayern von den ärztlichen und zahnärztlichen Bezirksverbänden überwacht, die Einhaltung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Pflichten von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Die Einhaltung psychotherapeutischer Berufspflichten wird in Bayern von der Psychotherapeutenkammer überwacht, die Einhaltung vertragspsychotherapeutischer Pflichten wiederum von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Berufspflichten, die Nichteinhaltung anderer Vorschriften des öffentlichen Gesundheitsrechts oder des gesundheitlichen Verbraucherschutzrechts ist die jeweils zuständige berufsständische Kammer zu unterrichten, die Maßnahmen in Ihrem Zuständigkeitsbereich prüft (z. B. Entzug einer Weiterbildungsbefugnis).

Bei Problemen im Behandlungsverhältnis kommt auch ein sogenanntes Vermittlungsverfahren in Betracht. Mithilfe eines Vermittlers wird versucht, die Unstimmigkeiten zwischen dem/der Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin oder Psychotherapeuten/Psychotherapeutin und dem Patienten beizulegen, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Das Vermittlungsverfahren wird von den ärztlichen Kreisverbänden, den zahnärztlichen Bezirksverbänden oder der Psychotherapeutenkammer durchgeführt (weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links").

Synonyme: beschwerde gegen Arzt, sich über einen Arzt beschweren

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin