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zur Leistung

Orientierungsseminare für Frauen „Neuer Start“; Beantragung einer Förderung

Orientierungsseminare für Frauen "Neuer Start" bieten den Teilnehmerinnen umfassende Unterstützung, Stärkung und Begleitung, die sich in einer Phase des Umbruchs und der Neuorientierung befinden. Im Fokus steht dabei die Vorbereitung auf einen beruflichen Wiedereinstiegs.

Was wird gefördert?

Derzeit werden die Personalkosten für festangestelltes Personal sowie Honorarkräfte bis zu maximal 8.750 Euro gefördert. Der Zuschuss beträgt bis 80 v.H. der maximal zuwendungsfähigen Personalkosten, das sind derzeit 7.000 Euro.

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Träger
  • freigemeinnützige Träger
  • Landkreise und kreisfreie Städte
  • alle sonstigen rechtsfähigen Träger, die entsprechende Maßnahmen durchführen

Synonyme:

Lebenslagen: Berufsorientierung und Berufsberatung, Bildung und Kultur, Vereine und Stiftungen, Weiterbildung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Antrag muss bis 30.11. des Jahres für Projekte des Folgejahres vorliegen.

zuständige Ämter/Sachgebiete: