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zur Leistung

OPS-/ICD-Vorschlagsverfahren; Teilnahme

Die Abrechnung in der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung basiert auf einem Verschlüsselungssystem für Diagnosen, Operationen und Prozeduren. Diese werden über einen Schlüssel (Kode) abgebildet. Der Kode wird bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten durch das Fachpersonal dokumentiert und übermittelt. Dank dieser Kodes werden in den Klassifikationen medizinische Diagnosen und Prozeduren strukturiert und einheitlich erfasst. Die Kodes sind Bestandteil der ICD-10-GM und des OPS.

Kodes

ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“ und verschlüsselt weltweit einheitlich Diagnosen.

OPS steht für Operationen- und Prozedurenschlüssel. Mit diesem werden in Deutschland kodierbare Operationen und Prozeduren verschlüsselt.

Für die Weiterentwicklung von ICD und OPS führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich ein standardisiertes und transparentes Vorschlagsverfahren durch. Jeder (zum Beispiel Fachgesellschaften, Fachverbände oder Privatpersonen) hat die Möglichkeit, sich am ICD-10-GM- und OPS-Vorschlagsverfahren des BfArM zu beteiligen.

Vorschlagsverfahren Eingangsphase

Wenn Sie einen Vorschlag zur Änderung der ICD-10-GM- oder OPS-Klassifikation einbringen möchten, können Sie dies jährlich während der Eingangsphase von Anfang Dezember bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres (Verfahrensjahr) tun. Dafür werden auf der Internetseite des BfArM die entsprechenden Vorschlagsformulare und Kontaktinformationen zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie bereits in einem früheren Vorschlagsverfahren Vorschläge eingereicht haben, diese jedoch nicht umgesetzt wurden, können Sie Ihre Vorschläge erneut in überarbeiteter Form einreichen.

Alle eingegangenen Vorschläge werden während des laufenden Vorschlagverfahrens auf der Internetseite des BfArM transparent für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, zu allen eingegangenen Vorschlägen eine Stellungnahme abzugeben. Beachten Sie, dass eine Stellungnahme begründet sein muss und nur berücksichtigt werden kann, wenn diese bis zum 10. Mai des Verfahrensjahres beim BfArM eingegangen ist.

Aufbereitungsphase

Von März bis Ende April des Verfahrensjahres werden die eingegangenen Vorschläge und Stellungnahmen vom BfArM gesichtet und aufbereitet.

Sitzungs- und Bearbeitungsphase

Von Ende April bis Juli/August des Verfahrensjahres werden die Vorschläge durch Arbeitsgruppen geprüft und mit Fachverbänden, Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Institutionen abgestimmt. Die Sitzungen der Arbeitsgruppen sind nicht öffentlich.

Produktions- und Publikationsphase Vorabfassung

Im Juli und August des Verfahrensjahres wird eine nicht finalisierte Vorabfassung publiziert, welche Sie bereits einsehen können.

Abschluss- und Entscheidungsphase

Am Ende des Vorschlagverfahrens wird über die Vorschläge abgestimmt und entschieden. Ein anonymisiertes Ergebnisprotokoll wird veröffentlicht, welches Sie auf der Internetseite des BfArM einsehen können.

Die überarbeitete, finale Fassung des ICD-10-GM wird Ende September und die des OPS Ende Oktober des Verfahrensjahres durch das BfArM publiziert. Die neuen Versionen von ICD-10-GM und OPS werden grundsätzlich Anfang eines Jahres wirksam.

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Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Fristen:

Änderungsvorschläge für ICD-10-GM und OPS können bis Ende Februar des Verfahrensjahres elektronisch eingereicht werden. 

Rechtsbehelf:

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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