Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und Authentifizierung von Nutzerin und Nutzer sowie Diensteanbieter berechtigt.
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:
Es werden folgende Berechtigungen unterschieden:
Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern
Mit dem Berechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen zur Identifizierung der Inhaberin oder des Inhabers anzufragen und zu verarbeiten. Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, wird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in Ihren eigenen Online-Dienst oder in einem Automaten oder Terminal integrieren.
In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben und wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaberinnen beziehungswiese der Ausweisinhaber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreichend geschützt sind.
Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern
Überall dort, wo Personendaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und übernommen.
Die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber ist persönlich anwesend. Die Inhaberin oder der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin beziehungsweise den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufgedruckten Lichtbilds und seiner Personendaten identifizieren.
Beim Vor-Ort-Auslesen entfällt die PIN-Eingabe durch die Ausweisinhaberin oder den Ausweisinhaber. Sie wird durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Access Number – CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch die Inhaberin oder den Inhaber der Berechtigung ersetzt.
Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern
Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen zertifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizierungsdiensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Einzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung.
Identifizierungsdiensteanbieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Berechtigungszertifikat beantragen.
Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen.
Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.
Hinweis
Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als antragstellende Organisation selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) einen Vertrag über den technischen Bezug des Berechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab.
Synonyme: Ausweis, authentifizieren, Authentifizierung, authentisieren, Authentisierung, Berechtigungszertifikat, Bundesverwaltungsamt, BVA, Diensteanbieter, eID, eID-Funktion, eID-Karte, elektronisch, Elektronisch, elektronischer Aufenthaltstitel, elektronischer Personalausweis, Identifizierungsdiensteanbieter, Identitätsnachweis, Online-Ausweis-Funktion, Onlineshop, PA, Perso, Personalausweis, Personaldokument, Unionsbürgerkarte, Vergabestelle für Berechtigungszertifikate, VfB, Vor-Ort-Auslesen, Vor-Ort-Berechtigung, Zertifikat, Zertifikate
Lebenslagen: Information und Kommunikation, IT-Sicherheit, Sicherheit und elektronische Signatur
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/online-ausweisfunktion-beantragung-eines-berechtigungszertifikats/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:43:15
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Zeilenumbruch: ##break##
Keine Vorschau vorhanden.
Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!