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zur Leistung

Ökoflächenkataster; Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen

Das bayerische Ökoflächenkataster wird beim Bayerischen Landesamt für Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben. Es beinhaltet:

  • Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung
  • zu Naturschutzzwecken angekaufte, gepachtete oder dinglich gesicherte Grundstücke
  • Sonstige Flächen (vor allem Landschaftspflegeflächen aus Verfahren der Ländlichen Entwicklung)
  • Ökokonten nach BNatSchG und BauGB.

Die Flächen des Ökoflächenkatasters dienen unter anderem als wertvolle Bausteine in ökologischen Verbundprojekten.

Die Meldungen an das Ökoflächenkataster erfolgen flurstücksbezogen.

Synonyme: Kompensationsverzeichnis

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Meldungen von Ausgleichs- und Ersatzflächen an das bayerische Ökoflächenkataster muss elektronisch erfolgen. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

Bayerisches Ökoflächenkataster - Elektronischer Meldebogen für Ausgleichs- und Ersatzflächen

Fristen:

Ausgleichs- und Ersatzflächen und -maßnahmen sind durch die Genehmigungsbehörden unmittelbar nach Bescheidserlass an das Ökoflächenkataster zu melden. Das gilt auch für Ausgleichs- und Ersatzflächen, die von Ökokonten abgebucht werden müssen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Kompensationsverzeichnis

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