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Die Mittel des Art. 13c Abs. 2 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) sind gemäß Art. 21 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) zur Sicherung der Komplementärfinanzierung von Bau- oder Ausbauvorhaben an Verkehrsanlagen des allgemeinen ÖPNV (z.B. der U-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse) und der S-Bahnen (Art. 29 Abs. 3 BayÖPNVG) einzusetzen, die nach dem Bayerischen Gemeindesverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) oder Gemeindesverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) gefördert werden.
Nach Art. 13c Abs. 2 BayFAG können folgende Vorhaben des Baus oder Ausbaus gefördert werden, soweit diese dem ÖPNV dienen:
Die BayFAG-Mittel werden als Komplementärförderung von nach GVFG oder BayGVFG geförderten Bau- oder Ausbaumaßnahmen des allgemeinen ÖPNV und der S-Bahnen gewährt. Eine Förderung aus Mitteln des GVFG-Bundesprogramms ist u. a. nur dann möglich, wenn die förderfähigen Kosten mehr als 30 Mio. EUR (für bis Ende 2020 ins GVFG-Bundesprogramm aufgenommene Maßnahmen: 50 Mio. EUR) betragen.
Die Grundlagen für die Förderung von Infrastruktureinrichtungen des ÖPNV nach dem GVFG-Bundesprogramm/ BayGVFG und BayFAG sind in den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV) geregelt.
Zuwendungen können erhalten
Grundsätzlich gelten die Kosten für Bau- oder Ausbaumaßnahmen von ÖPNV-Maßnahmen in dem Umfang als nach Art. 13c Abs. 2 BayFAG förderfähig, in dem sie nach GVFG oder BayGVFG und deren Ausführungsbestimmungen zuwendungsfähig sind.
Auf Nr. 6.2 und 6.3 RZÖPNV wird verwiesen.
Die Zuwendungen nach Art. 13c Abs. 2 BayFAG werden als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetrag bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten gewährt, soweit nicht im Einzelfall, insbesondere bei der Anwendung von Kostenrichtwerten, eine Festbetragsfinanzierung sachgerecht erscheint.
Die Bemessung der Höhe der Förderung des Einzelfalls richtet sich nach Nr. 6.4 RZÖPNV.
Synonyme:
Lebenslagen: Erschließung und Infrastruktur, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Förderungen nach Förderbereichen, Verkehr und Mobilität
Autor: Super-Admin
Der Antrag ist möglichst frühzeitig zu stellen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/oeffentlicher-personennahverkehr-beantragung-einer-komplementaeren-infrastrukturfoerderung-aus-dem-haertefonds/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:43:06
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