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Informationen

zur Leistung

Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen; Beantragung einer Förderung

Zweck

Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten und insbesondere der Steigerung der Übernachtungszahlen dienen sowie deren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern.

Gegenstand

Gefördert werden öffentliche Einrichtungen des Tourismus auf der Grundlage des Tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung. Als öffentliche Einrichtungen gelten Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, die von unmittelbarer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusgebieten sind und überwiegend dem regionalen Tourismus dienen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und vom Maßnahmenträger zu tragen sind.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Der Ausgangfördersatz beträgt 35 %. Unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Maßnahmenträgers sowie weiterer Faktoren kann ein höherer Fördersatz gewährt werden.

Synonyme: Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen

Lebenslagen: Förderprogramme, Sport und Freizeit

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen