Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Nummer für die Sport- oder Berufsschifffahrt; Beantragung einer Ship Station Licence

Zur Kommunikation auf dem Wasser nutzen Schiffe den See- und Binnenschifffahrtsfunk. Bevor Sie Ihre Funkanlage an Bord Ihres Schiffs in Betrieb nehmen, ist eine gültige Nummernzuteilung (Ship Station Licence) erforderlich.Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Um die Funkkommunikation nutzen zu können, teilt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Rufzeichen zu. Auch wenn Sie etwa einen Seenotfunksender, zum Beispiel eine Notfunkbake (EPIRB), betreiben wollen, ist eine Nummernzuteilung erforderlich. Die Nummern werden Ihnen in Form einer Ship Station Licence zugeteilt.

Bei Neuantrag müssen alle erforderlichen Angaben im Antrag angegeben werden und die nötigen Belege dem Antrag angehängt werden.

Bei folgenden Änderungen müssen Sie eine Änderung der Ship Station Licence zu beantragen:

  • Name der Zuteilungsnehmerin beziehungsweise des Zuteilungsnehmers
  • Anschrift
  • Name des Schiffs
  • Art des Schiffs
  • Art und Anzahl der Funkanlagen
  • Wegfall der Abrechnungskennung (AAIC)

Änderungen, wie beispielsweise die Abmessungen des Schiffs oder die Angaben zum 24-Stunden-Notfallkontakt, sind mitteilungspflichtig. Diese Daten werden an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) weitergegeben und sind für einen eventuellen Seenotfall sehr wichtig.

Sofern die Nummern nicht mehr benötigt werden, muss eine Rückgabeerklärung durch alle in der Urkunde aufgeführten Zuteilungsinhaber erfolgen (wichtig bei einer Eignergemeinschaft).

Im Falle des Verkaufs eines Schiffs können die Nummern auf die Käuferin oder den Käufer als Rechtsnachfolger übertragen werden, um die Einstellung der Funkanlagen mit neuen Nummern zu umgehen. Hierfür ist eine Anpassung der bisher gültigen Nummernzuteilung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.

Synonyme: AAIC, Abrechnungskennung, ATIS, Beiträge, Berufsschifffahrt, Binnenschifffahrtsfunk, DSC, Eignergemeinschaften, EPIRB, Funkgeräte, Gebühren, Genehmigung beantragen, MMSI, Nummernzuteilung, Nummernzuteilung beantragen, Rufzeichen, Schiffseigner, Schiffsfunk, Seefunk, Ship Station Licence, Sportschifffahrt, Unterscheidungssignal, VHF, Zuteilung

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Freizeitgestaltung, Urkunden, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit dem Online-Antrag können Sie die Nummernzuteilung für die Sport- oder Berufsschifffahrt (Ship Station Licence) beantragen.

Online-Antrag Nummernzuteilung für die Sport- oder Berufsschifffahrt (Ship Station Licence)

Fristen:

Die Antragsunterlagen müssen innerhalb von 2 Wochen vollständig vorliegen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden und die Antragsdaten werden gelöscht. 

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AAICAbrechnungskennungATISBeiträgeBerufsschifffahrtBinnenschifffahrtsfunkDSCEignergemeinschaftenEPIRBFunkgeräteGebührenGenehmigung beantragenMMSINummernzuteilungNummernzuteilung beantragenRufzeichenSchiffseignerSchiffsfunkSeefunkShip Station LicenceSportschifffahrtUnterscheidungssignalVHFZuteilung