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Informationen

zur Leistung

Nichtstaatliche Theater; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur institutionellen Förderung von professionellen und überregional bedeutsamen Theatern und anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst mit Sitz- und Spielgebiet in Bayern, die überwiegend mit von ihnen angestellten Künstlern dramatische, musikalische oder choreographische Bühnenwerke aufführen.

Im Rahmen der Förderung nichtstaatlicher Theater und anderer Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst werden professionellen, selbständig betriebenen Bühnen und Theatergruppen Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten gewährt, soweit diese nicht durch Eigeneinnahmen oder weitere Zuschüsse Dritter gedeckt werden können.

Nicht gefördert werden: Investitionen, einzelne Theaterproduktionen, Kabarett, Zirkus, Laienbühnen und -gruppen, Einrichtungen, die sich überwiegend von Dritten bespielen lassen, Einrichtungen mit Sitz und Spielbetrieb in München sowie Einrichtungen, deren Hauptzweck nicht auf theatralischem Gebiet liegt.

Synonyme: darstellende Kunst, Förderung, Förderung Theater, Kunst, theaterförderung

Lebenslagen: Allgemeines, Bildung und Kultur, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Kulturelle Angebote, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

Fristen:

  • Antragstermin für nichtstaatliche Theater und Theaterfestspiele: 1. April des laufenden Haushaltsjahres beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  • Antragstermin für andere Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst: 20. Januar des laufenden Haushaltsjahres bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

darstellende KunstFörderungFörderung TheaterKunsttheaterförderung