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zur Leistung

Nationales Waffenregister; Beantragung einer Auskunft

Im Nationalen Waffenregister werden alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichem Besitz gespeichert. Ziel ist es unter anderem, für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe schnell nachprüfen zu können,

  • wer gerade besitzende Person der Waffe ist,
  • seit wann er die Waffe besitzt,
  • wo und von wem sie erworben wurde und
  • wie der Lebensweg der Waffe verlaufen ist.

Wenn Sie als natürliche Person eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Gespeicherte Daten können sein:

  • Daten über die Waffenbehörde, von der Sie die Erlaubnis zum Besitzen/Tragen Ihrer Waffe bekommen haben. Das sind zum Beispiel
    • Name und
    • Anschrift.
  • Daten über Sie als besitzende Person. Das sind zum Beispiel:
    • Name,
    • Anschrift,
    • Geburtsdatum,
    • Geburtsort und
    • Staatsangehörigkeit.
  • Daten zu Ihrer Waffenerlaubnis, zum Beispiel zum/zur
    • Erlaubnisart
    • Erlaubnisgültigkeit
    • Erlaubnisstatus
  • Daten zu Ihrer Waffe. Das sind zum Beispiel:
    • Herstellername,
    • Modell,
    • Waffenkategorie und
    • Kaliberbezeichnung.
  • Daten zu Ihrem Waffenteil. Das sind zum Beispiel:
    • Herstellername,
    • Modell,
    • Waffenteilkategorie und
    • Wesentliches Waffenteil

Ihren Antrag stellen Sie schriftlich, online oder persönlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA).

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Lebenslagen: Information, Auskunft und Beratung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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