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Zweck
Die Bayerische Staatsregierung will die regionale Nahversorgung stärken. Die Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte, um regionale Projekte für eine besonders nachhaltige Nahversorgung weiterzuentwickeln.
Gegenstand
Ziel ist es, die Regionalität der Lebensmittel als Kernelement der bayerischen Qualitätsstrategie weiter auszubauen. Ernährungssouveränität, kurze Transportwege und regionale Wirtschaftskreisläufe sollen gestärkt werden.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Landkreise als Gebietskörperschaften regionalen Zuschnitts und kreisfreie Städte.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind nachfolgende Ausgaben, die für die Vorbereitung und Umsetzung des geförderten Projekts im Bewilligungszeitraum erforderlich sind:
Art und Höhe
Die Zuwendung beträgt einmalig maximal 10.000 EUR pro Zuwendungsempfänger. Bei Kooperationen mehrerer Landkreise oder Stadt und Landkreis kann sich der maximale Förderbetrag entsprechend der Anzahl der Kooperationspartner erhöhen. Sowohl die beantragten als auch die nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 EUR betragen.
Der Basisfördersatz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Er erhöht sich um 10 Prozentpunkte, wenn zusätzlich ein kommunaler Beschluss vorliegt, der die Steigerung des regionalen und bioregionalen Angebots in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung unter der Trägerschaft des Landkreises oder der kreisfreien Stadt vorsieht.
Nachdem eine Stellungnahme, von der bei der jeweiligen Bezirksregierung verorteten Heimatagentur eingeholt wurde, kann die Antragstellung bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen.
Synonyme:
Lebenslagen: Förderprogramme
Autor: Super-Admin
Die Antragstellung ist nur von 01.04.2023 bis 30.09.2024 möglich.
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