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zur Leistung

Nahversorgung; Anforderung einer Stellungnahme zu regionalen Projekten

Die Bayerische Staatsregierung will die regionale Nahversorgung stärken. Die Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte, um regionale Projekte für eine besonders nachhaltige Nahversorgung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Regionalität der Lebensmittel als Kernelement der bayerischen Qualitätsstrategie weiter auszubauen. Ernährungssouveränität, kurze Transportwege und regionale Wirtschaftskreisläufe sollen gestärkt werden.

Bevor ein entsprechender Förderantrag bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden kann, muss vom Antragsteller eine Stellungnahme von der bei der jeweiligen Bezirksregierung verorteten Heimatagentur eingeholt werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Förderprogramme, Ver- und Entsorgung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Beantragung einer Förderung ist nur von 01.04.2023 bis 30.09.2024 möglich. Die notwendige Stellungnahme sollte mindestens zwei bis vier Wochen vor Antragstellung angefordert werden.

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zuständige Ämter/Sachgebiete: