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Nahrungsergänzungsmittel müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dies betrifft nicht nur die Herstellung oder Deklarierung, sondern auch, wenn Sie das Erzeugnis zum Verkauf oder Nutzung bereitstellen.
In folgenden Fällen senden Sie eine Mitteilung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
Erstanzeige:
Spätestens, wenn Sie das Erzeugnis erstmals auf dem deutschen Markt vertreiben oder zur Nutzung oder zum Verkauf anbieten, müssen Sie dies dem BVL mitteilen. Sie müssen für jedes Erzeugnis eine gesonderte Anzeige einreichen.
Änderungsanzeige:
Teilen Sie dem BVL zum Beispiel mit, wenn das bereits gemeldete Erzeugnis
Zweitanzeige: Sie müssen ebenfalls eine Mitteilung senden, wenn das Erzeugnis
Das BVL gibt Ihre Informationen an die jeweils zuständigen Behörden in den Bundesländern sowie an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiter. Die zuständigen Behörden der Bundesländer überwachen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Sie sind als Unternehmen dafür verantwortlich, diese Vorgaben umzusetzen.
Das BVL bewertet nicht die Verkehrsfähigkeit der Erzeugnisse, also inwiefern diese mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften übereinstimmen.
Das BVL kann Ihnen im Rahmen der Mitteilung daher nicht bestätigen, ob Ihr Erzeugnis den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht.
Im Anschluss an die Übermittlung der Anzeige eines Nahrungsergänzungsmittels erfolgt keine Zulassung oder Genehmigung.
Synonyme: Ampullen, Anzeige, Brausetabletten, Dragees, Granulat, Kapseln, Kautabletten, Lutschtabletten, Meldung, Mineralstoffe, Nährstoffe, Nahrungsergänzungsmittel, NEM, NemV, Presslinge, Pulver, Spurenelemente, Tabletten, Trinkampullen, Vitamine
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Die Anzeige müssen Sie spätestens vornehmen, wenn Sie das Erzeugnis in Deutschland zum Verkauf oder zur Nutzung bereitstellen.
keine
Keine passenden Lebenslagen gefunden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/nahrungsergaenzungsmittel-anzeige-bei-verkauf-in-deutschland/ zuletzt geändert: 23.11.2024 00:32:53
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