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Nährstoffbilanz; Erstellung eines Nährstoffvergleichs

Die Basis für eine langfristig gesunde Entwicklung des Betriebs und der Umwelt ist die optimale Nährstoffnutzung im landwirtschaftlichen Betrieb. Der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr muss dazu möglichst ausgewogen sein. Um zu prüfen, ob die Nährstoffe fehler- und verlustfrei fließen, schreibt die Düngeverordnung und das Düngegesetz die Bilanzierung der Nährstoffströme vor.

Die Feld-Stall-Bilanz, auch Flächenbilanz genannt, muss in der Regel jeder Landwirt mit mehr als 10 ha LF nach Düngeverordnung jährlich berechnen. Bis spätestens 31. März jeden Jahres muss der Nährstoffvergleich für das abgelaufene Düngejahr erstellt werden. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft stellt den Landwirten daher das kostenlose Programm "Nährstoffbilanz Bayern" zur Verfügung.

Für den Fall einer Betriebskontrolle auf landwirtschaftlichen Betrieben für Stickstoff und Phosphat muss die die Nährstoffbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellt, ausgedruckt und abgelegt werden.

Synonyme: Bilanz Düngeverordnung, DüV, Nährstoffvergleich, Nährstoffsaldo, Nährstoffbilanz

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Nährstoffvergleich für das abgelaufene Düngejahr muss bis spätestens 31. März jeden Jahres erstellt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Bilanz DüngeverordnungDüVNährstoffvergleich, Nährstoffsaldo, Nährstoffbilanz

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