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Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher vom möglichen Fehlverhalten eines Unternehmens vergleichbar betroffen sind, können mit der Musterfeststellungsklage die wichtigsten Tatsachen und Rechtsfragen gebündelt geklärt werden. So können viele einzelne Gerichtsverfahren vermieden werden.
Anstatt selbst vor Gericht zu ziehen, können Sie sich einer Musterfeststellungsklage anschließen. Auf der Grundlage eines Urteils oder eines Vergleichs aus dieser Klage können Sie dann Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen.
Musterfeststellungsklagen können nur von bestimmten Verbraucherverbänden erhoben werden. Das Urteil, das im Verfahren der Musterfeststellungsklage ergeht, ist bindend für alle wirksam angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können Ihre Ansprüche erst dann anmelden, wenn die Musterfeststellungsklage erhoben und im Klageregister bekannt gemacht wurde. Sie können Ihre Ansprüche bis zum Ablauf des Tages vor dem ersten Termin der Musterfeststellungsklage anmelden.
Die Anmeldung ist kostenfrei und Sie brauchen dafür keine Anwältin und keinen Anwalt. Sie müssen bei der Anmeldung aber bestimmte Formvorgaben beachten. Am besten ist es, wenn Sie die auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz bereitgestellten Online-Formulare nutzen und diese richtig und vollständig, das heißt alle Pflichtangaben enthaltend, ausfüllen, damit Ihre Anmeldung wirksam ist.
Die Zeit, in der Ihre Ansprüche im Klageregister angemeldet sind, wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Ansprüche wirksam angemeldet haben, gehen Sie kein Risiko ein, dass Ihre Ansprüche verjähren, während Sie auf den Ausgang der Musterfeststellungsklage warten.
Synonyme: Anmeldung, Application for inclusion, Class action, Collective action, Consumer rights, Eine-für-alle-Klage, Enforcement of rights, Klageregister, Musterfeststellung, Musterklage, One-for-all action, Rechtsdurchsetzung, Register of claims, Sammelklage, Verbandsklage, Verbraucherrechte
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Durch einen Klick in der Spalte "Beklagte/-r" gelangen Sie zu den öffentlichen Bekanntmachungen der jeweiligen Abhilfe- oder Musterfeststellungsklage. Dort finden Sie auch das jeweilige Online-Anmeldeformular zur Eintragung in das Verbandsklageregister.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/musterfeststellungsklage-anmeldung-der-eintragung-in-das-verbandsklageregister/ zuletzt geändert: 05.04.2025 00:41:47
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