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zur Leistung

Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule/Berufsfachschule; Beantragung der Anerkennung einer anderen modernen Fremdsprache als Ersatz von Englisch

Mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss kann auch der mittlere Schulabschluss der Berufsschule verliehen werden, wenn im Abschlusszeugnis ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erzielt und die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Außerdem müssen mindestens ausreichende Kenntnisse im Fach Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, nachgewiesen werden.

Mit dem Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung führt, wird bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und dem Nachweis mindestens ausreichender Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, der mittlere Schulabschluss verliehen.

Der qualifizierte berufliche Bildungsabschluss, der mittlere Schulabschluss der Berufsschule und der mittlere Schulabschluss der Berufsfachschule in Fällen besonderer Härte können auch dann zuerkannt werden, wenn statt dem Fach Englisch entsprechende Kenntnisse in einer anderen modernen Fremdsprache (grundsätzlich jede heute aktiv gesprochene Sprache) nachgewiesen werden. Über die Zuerkennung der o.g. Härtefallregelung entscheiden die Regierungen.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildungsabschlüsse, Schulische Berufsausbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es sind keine besonderen Fristen einzuhalten; der Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse kann auch noch nach Abschluss der Berufsausbildung erbracht werden. Dennoch sind die Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen und Berufsfachschulen frühzeitig (zu Beginn des Schuljahres) auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Sofern Schülerinnen und Schüler sowie Personen, die keiner Schule mehr angehören, an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule gemäß § 28 Abs. 10 MSO teilnehmen wollen, müssen sie ihre Zulassung bis zum 1. März des jeweiligen Schuljahres bei der Mittelschule beantragen.

zuständige Ämter/Sachgebiete: