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zur Leistung

Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester; Übermittlung von Informationen

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) ist zuständig für deutsche Kulturorchester. Die VddKO bietet den Musikern der deutschen Kulturorchester im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Pflichtversichert bei der VddKO wird jeder Musiker, der in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester tätig ist. Die Pflichtversicherung beginnt gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis und endet, wenn der Musiker aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder trotz Fortdauer desselben keine Bezüge mehr erhält.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen Daten an die VddKO übermittelt werden.

In Zeiten, in denen Musiker nicht abhängig beschäftigt sind, können sie sich nach vorheriger Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern.

Für bestimmte freie Musiker besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.

Synonyme: Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Musiker, Orchester, Orchesterversorgung, Rente, Rentenversicherung, Ruhegeld

Lebenslagen: Altersvorsorge, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Versicherungen für Selbständige und Angehörige

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BerufsunfähigkeitErwerbsunfähigkeitMusikerOrchesterOrchesterversorgungRenteRentenversicherungRuhegeld