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Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) ist zuständig für deutsche Bühnen. Sie bietet den (überwiegend) künstlerisch tätigen Mitarbeitern der deutschen Theater im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Pflichtversicherung beginnt gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis mit (überwiegend) künstlerischer Tätigkeit bei einer Mitgliedsbühne und endet, wenn der Bühnenangehörige aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder trotz Fortdauer desselben keine Bezüge mehr erhält.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft Daten übermittelt werden.
In Zeiten, in denen Bühnenangehörige nicht abhängig beschäftigt sind, können sie sich nach vorheriger Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern.
Für bestimmte künstlerisch selbständig tätige Berufsgruppen besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.
Synonyme: Berufsunfähigkeit, Bühnenversorgung, die Münchner, Erwerbsunfähigkeit, Künstler, Rente, Rentenversicherung, Ruhegeld, Theater
Lebenslagen: Altersvorsorge, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Versicherungen für Selbständige und Angehörige
Autor: Super-Admin
Sie können den Fragebogen über das Kontaktformular hochladen und an die VddB übermitteln.
keine
Widerspruch, sowie ggfs. nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage zum Verwaltungsgericht
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/mitgliedschaft-in-der-versorgungsanstalt-der-deutschen-buehnen-uebermittlung-von-informationen/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:42:14
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