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Informationen

zur Leistung

Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung; Übermittlung von Informationen

Die Bayerische Architektenversorgung (BArchV) ist zuständig für Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.

Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

Die Mitglieder der Bayerische Architektenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

Gehören Sie einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz an, beginnt Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk mit dem Tag Ihrer Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste oder in die Liste der Juniormitglieder. Die jeweilige Architektenkammer informiert das Versorgungswerk über Ihre Eintragung.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk besteht über die gesamte Dauer Ihrer Zugehörigkeit in einer dieser Architektenkammern. Folglich endet Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erst, wenn Sie keiner dieser Architektenkammern mehr angehören. Zudem können Sie die Mitgliedschaft auf Antrag durch Befreiung beenden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Synonyme: Absolvent, Altersversorgung, Architekt, Berufsständische Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Freie Berufe, Innenarchitekt, Juniorarchitekt, Landschaftsarchitekt, Rente, Ruhegeld, Stadtplaner, Versorgungseinrichtungen, Versorgungswerk

Lebenslagen: Altersvorsorge, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Versicherungen für Selbständige und Angehörige

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Architektenversorgung übermitteln.

Kontaktformular der Bayerischen Architektenversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Architekten

Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Architektenversorgung übermitteln.

Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung der Mitgliedschaftserhebungsbögen

Fristen:

Keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AbsolventAltersversorgungArchitektBerufsständische AltersversorgungBerufsunfähigkeitFreie BerufeInnenarchitektJuniorarchitektLandschaftsarchitektRenteRuhegeldStadtplanerVersorgungseinrichtungenVersorgungswerk