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Sie müssen grundsätzlich dann eine Meldung im Meldeportal-Mindestlohn vornehmen, wenn Ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer derzeit in einer der folgenden Branchen tätig sind:
Weitere Informationen zu den Meldepflichten finden Sie auch auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Diese Informationen müssen Sie regelmäßig angeben:
Außerdem brauchen Sie grundsätzlich jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung ihren oder seinen Namen und Anschrift nennen.
Weiter müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Rahmen der Meldung versichern, dass Sie die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Wenn Sie als Entleiherin oder Entleiher eine Meldung abgeben, müssen Sie eine entsprechende Versicherung des Verleihers hochladen.
Wenn sich an den Angaben in einer Meldung etwas ändert, müssen Sie eine Änderungsmeldung abgeben.
Synonyme: ausländische Arbeitnehmer, Einsatzplanung, Entleiher, Entsendung, Leiharbeit, Meldeportal, Mindestarbeitsbedingungen, Mindestlohn, Mindestlohnmeldung, Überlassung Arbeitnehmer, Verleiher
Lebenslagen: An- und Abmeldung von Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Über das Meldeportal-Mindestlohn der Zollverwaltung sollen Arbeitgeber oder Entleiher die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten bzw. überlassenen Arbeitnehmer/innen online übermitteln. Es ist eine einmalige Registrierung zur Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich.
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/mindestlohn-anmeldung-von-arbeitnehmern/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:42:09
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