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zur Leistung

Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.

Synonyme:

Lebenslagen: Adressänderungen

Autor: Super-Admin

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