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Informationen

zur Leistung

Meisterbonus für bestandene Meisterprüfung oder gleichgestellte Weiterbildungsprüfung; Auszahlung

Zweck

Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt daher mit dem Meisterbonus einen Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Begünstigte

Den Meisterbonus erhalten Personen die die Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft bestanden haben. Er wird auch bei erfolgreich abgelegten staatlichen Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien gewährt.

Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien in Bayern mit staatlichen Abschlussprüfungen zum Techniker, Meister, Dolmetscher, Betriebswirt, Erzieher u.a. (Abschlüsse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus) erhalten einen Meisterbonus auf Basis der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. Juni 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/9.

Höhe

Der Bonus beträgt 3.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde.

Synonyme:

Lebenslagen: Betriebliche Fortbildung, Förderungen auf Landesebene, Weiterbildung

Autor: Super-Admin