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zur Leistung

Meister/Meisterin der Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung

Als Meister/Meisterin der Hauswirtschaft zeichnen Sie sich durch unternehmerisches Denken und Handeln aus. Sie haben das Rüstzeug, Leitungsfunktionen in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen zu übernehmen.

Sie arbeiten kunden- und qualitätsorientiert und besitzen die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Ihr Wissen und Können geben Sie als Ausbilderin oder Ausbilder an den Berufsnachwuchs weiter.

Für die Fortbildung zur Meisterin bzw. zum Meister der Hauswirtschaft sind in Bayern die Regierungen zuständig.

Informationen zur Meisterprüfung, Prüfungsvorbereitung und Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Faltblatt "Meister/in der Hauswirtschaft" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe unter "Weiterführende Links").

Synonyme:

Lebenslagen: Betriebliche Berufsausbildung, Weiterbildung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!