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Informationen

zur Leistung

Medizinstudierende; Beantragung eines Stipendiums

Zweck und Gegenstand der Förderung

In den kommenden Jahren werden aufgrund des demographischen Wandels viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nach einer Nachfolge oder einer Praxispartnerin oder einem Praxispartner suchen. Gerade auch jungen Ärztinnen und Ärzten bieten sich dadurch eine Vielzahl an beruflichen Perspektiven und Niederlassungschancen.

Ziel des Förderprogramms ist es, Medizinstudierende frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer deutschen Hochschule oder einer nach dem Feststellungsverfahren gemäß Art. 112 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern.

Ausgenommen davon sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung bis zum Ende des Medizinstudiums beträgt monatlich 600 Euro und erfolgt längstens 48 Monate.

Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen des Studiums sind insbesondere die in diesem Zusammenhang anfallenden Lebenshaltungskosten. Anstelle der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Ausgaben werden hierfür abschließend folgende Kostenpauschalen angesetzt:

  • für Wohnen monatlich 250 €,
  • für Lebensmittel monatlich 100 €,
  • für Bildung und Lernmittel 70 €,
  • für Gesundheit und Hygiene 50 €,
  • für Kommunikation 50 €,
  • für Mobilität 50 €,
  • für Bekleidung 90 €.

Der Festbetrag beträgt monatlich 600 €.

Synonyme: Gesundheitsversorgung, Medizinstipendium

Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle und sonstige Hilfen, Gesundheitsversorgung

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine, eine Antragstellung ist jedoch frühstens ab dem dritten Studienjahr (5. Fachsemester) möglich.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

GesundheitsversorgungMedizinstipendium

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