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zur Leistung

Medizinische Rehabilitationsleistungen; Beantragung einer Kostenübernahme für Mütter und Väter

Eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Die Maßnahme kann auch von Müttern oder Vätern allein in Anspruch genommen werden.

Die Maßnahme wird in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung durchgeführt. Dort wohnen Sie auch während der Behandlung, die auf die Bedürfnisse der Mütter und Väter aufgrund ihrer individuellen Belastungssituation ausgerichtet ist.

Die Einrichtung wird von ihrer Krankenkasse ausgewählt, die dabei aber soweit wie möglich Ihre Wünsche zu beachten hat.

Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen, für Kinder unter 14 Jahren vier bis sechs Wochen. Sie können frühestens nach Ablauf von vier Jahren wiederholt werden. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragt werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen können frühestens nach vier Jahren wiederholt werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist medizinisch dringend notwendig.

Rechtsbehelf:

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

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