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Vor Behandlungsbeginn müssen Sie der Krankenkasse einen ärztlich erstellten Behandlungsplan zur Genehmigung vorlegen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen.
Behandlungen am Körper des Mannes übernimmt die Krankenkasse des Mannes, Behandlungen am Körper der Frau übernimmt die Krankenkasse der Frau.
Zentrale Voraussetzungen sind:
Über die verschiedenen Methoden der künstlichen Befruchtung kann Sie Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin beraten.
Häufig sind mehrere Versuche einer künstlichen Befruchtung nötig, damit Sie schwanger werden. Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dürfen nur so lange zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Näheres legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien über künstliche Befruchtung fest. Danach besteht eine hinreichende Erfolgsaussichtfür die jeweiligen Behandlungsmaßnahmen dann nicht mehr, wenn sie
vollständig durchgeführt wurden, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist.
Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme von Maßnahmen zur Kryokonservierung, wenn diese wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie notwendig erscheint, um spätere Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durchzuführen. Welche weiteren Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Synonyme: Eizellen einfrieren, Kryokonservierung, künstliche Befruchtung, Reproduktionsmedizin, Schwangerschaft, Unerfüllter Kinderwunsch, Unfruchtbarkeit, Zeugungsunfähigkeit
Lebenslagen: Familiengründung, Sexualität und Schwangerschaft
Autor: Super-Admin
Sie müssen den Antrag vor der künstlichen Befruchtung beziehungsweise vor der Kryokonservierung Ihrer Spermien oder Ihrer Eizellen stellen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/massnahmen-der-kuenstlichen-befruchtung-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-beantragung-der-kostenuebernahme/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:41:41
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