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Berufsgenossenschaften und Unfallkasse können Sie mit vorbeugenden individuellen Maßnahmen (Individualprävention) unterstützen.
Die Maßnahmen sollen beruflichen Gefahren entgegenwirken, die zu einer Berufskrankheit führen können. Das gilt für folgende Fälle:
Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse arbeitet die einzelnen vorbeugenden Maßnahmen aus und bietet Ihnen diese an. Dabei werden Ihre persönliche Erkrankung sowie die Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz berücksichtigt.
Vorbeugende individuelle Maßnahmen haben das Ziel, dass Sie wie bisher weiterarbeiten können, ohne dass sich Ihre Gesundheit verschlechtert. Je nach beruflicher Gefährdung und gesundheitlichen Beschwerden sind folgende Maßnahmen möglich:
Synonyme: Änderung Ablauforganisation, Änderung des Arbeitsgerätes, Austausch Arbeitsstoffe, Behandlungsmaßnahmen, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, gesetzliche Unfallversicherung, gesundheitsgefährdende Arbeitstätigkeit, Heilbehandlung, Individualprävention, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, Liste der Berufskrankheiten, persönliche Beratung, Persönliche Schutzmaßnahmen, Seminare, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, Verschlimmerung, Wechsel des Arbeitsgerätes
Lebenslagen: Unfall
Autor: Super-Admin
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/massnahmen-bei-berufskrankheiten-oder-individualpraevention-fuer-gesetzlich-unfallversicherte-beantragung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:41:40
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