Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Marktgebühren; Erhebung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Synonyme: Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt

Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Christkindlmarkt, JahrmarktMarktgebührensatzungSatzung über die Gebühren für die Benützung der Märktestandgebühren, platzgebührenwochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt