Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro können vom Anspruchsinhaber, mit wenigen Ausnahmen, im Wege eines Mahnbescheids gerichtlich geltend gemacht werden. Im Mahnverfahren wird vom Gericht nicht geprüft, ob der eingeforderte Anspruch tatsächlich besteht. Wer einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhält, muss daher selbst prüfen, ob er dem Gläubiger die darin genannte Geldsumme tatsächlich schuldet.
Besteht die im Mahnbescheid genannte Forderung tatsächlich und haben Sie gegen den Gläubiger keine Gegenansprüche, so sollten Sie schnell zahlen, um weitere Verfahrenskosten und eine mögliche Zwangsvollstreckung zu vermeiden. Ist die Forderung Ihrer Ansicht nach zu Unrecht erhoben, so können Sie Widerspruch einlegen. Sie können auch nur wegen eines Teilbetrags Widerspruch einlegen, wenn die Forderung aus Ihrer Sicht zwar besteht, aber nicht in der geltend gemachten Höhe. Nach rechtzeitigem Widerspruch wird das Verfahren auf Antrag an das für den Rechtsstreit zuständige Gericht abgegeben und in einen Zivilprozess übergeleitet. Für den Zivilprozess ist in der Regel das Amts- oder Landgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Haben Sie nicht oder nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt und auch die Forderung nicht bezahlt, so wird Ihnen auf Antrag des Gläubigers ein Vollstreckungsbescheid zugestellt. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben. Sie haben allerdings die Möglichkeit, ab Zustellung schriftlich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Das Verfahren geht in diesem Fall in einen streitigen Zivilprozess über.
Weitere Hinweise zum Mahnverfahren enthält das Faltblatt "Mahnverfahren - ein kurzer Prozess", das Sie kostenlos herunterladen können.
Synonyme: Amtsgericht, Mahnbescheid (Widerspruch), mahnbescheid widerspruch, Vollstreckungsbescheid (Einspruch), widerspruch mahnbescheid
Lebenslagen: Mahnbescheid, Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren
Autor: Super-Admin
Widerspruch gegen den Mahnbescheid
Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
Mahnverfahren vor den Arbeitsgerichten
Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit der Zustellung des Mahnbescheids, die Frist für die Einlegung des Einspruchs mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheids. Die jeweilige Frist beträgt bei einem durch das Amtsgericht erlassenen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid zwei Wochen, bei einem durch das Arbeitsgericht erlassenen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid eine Woche. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den auf der Grundlage des Mahnbescheids ergangenen Vollstreckungsbescheid gewertet.
Widerspruch bzw. Einspruch
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/mahnverfahren-informationen-zum-widerspruch/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:41:15
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.