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Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung für deutsches Luftfahrtunternehmen

Deutsche Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und fortentwickeln. Ein deutsches Luftfahrtunternehmen muss über ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm verfügen, um eine Betriebsgenehmigung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erhalten zu können.

Warum brauche ich die Zulassung?

Das Luftsicherheitsprogramm beschreibt Maßnahmen, die ein Luftfahrtunternehmen anwendet, um einen sicheren Luftverkehr zu gewährleisten. Dies dient insbesondere dazu, Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.
Wenn Sie als Unternehmen Luftfahrzeuge mit mehr als 5,7 Tonnen Höchstgewicht betreiben, oder zu betreiben beabsichtigen, sind Sie verpflichtet, dem Luftfahrt-Bundesamt ein Luftsicherheitsprogramm zur Zulassung vorzulegen.

Das zugelassene Luftsicherheitsprogramm ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Betriebsgenehmigung.

Wie lange ist das zugelassene Luftsicherheitsprogramm gültig?

Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm für deutsche Luftfahrtunternehmen ist unbegrenzt gültig.

Spätestens fünf Jahre nach der Zulassung wird aber geprüft, ob das Luftsicherheitsprogramm noch den dann geltenden Vorschriften entspricht.

Sie sind daher verpflichtet, alle Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, fortlaufend an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Betreiben Sie ausschließlich Luftfahrzeuge mit einem Höchstgewicht von bis zu 5,7 Tonnen, besteht eine Ausnahme von der Vorlagepflicht beim Luftfahrt-Bundesamt. Eine Vorlage zur Zulassung kann dennoch im Einzelfall verlangt werden.

Die Ausnahme gilt nicht für die Zulassung von Sonder-Luftsicherheitsprogrammen für Einflüge nach Berlin.

Synonyme: Betriebsgenehmigung, Deutsch, Deutschland, Flugzeug, LSP, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Luftsicherheit, Luftsicherheitsbeauftragte, Luftsicherheitsbeauftragter, Luftsicherheitsprogramm

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sachkunde und Sicherheit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

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Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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