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zur Leistung

Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung einer Änderung für ausländisches Luftfahrtunternehmen

Ausländische Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.

Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen. die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:

  • neue rechtliche Rahmenbedingungen
  • eine andere Person wird Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
  • Namensänderung des Luftfahrtunternehmens
  • Änderungen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen
  • Änderungen, die die Luftsicherheitsbeauftragten betreffen oder die Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten
  • sonstige Änderungen

Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt umsetzen.

Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.

Synonyme: Änderung, ausländisch, Betriebsgenehmigung, LSP, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Luftsicherheit, Luftsicherheitsbeauftragte, Luftsicherheitsbeauftragter, Luftsicherheitsprogramm

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sachkunde und Sicherheit

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ÄnderungausländischBetriebsgenehmigungLSPLuftfahrtLuftfahrzeugLuftsicherheitLuftsicherheitsbeauftragteLuftsicherheitsbeauftragterLuftsicherheitsprogramm