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zur Leistung

Luftsicherheit; Durchführung von Sicherheitskontrollen

Wie an allen zivilen Flughäfen werden an den bayerischen Flughäfen (München, Nürnberg, Memmingen) umfangreiche Maßnahmen zur Überprüfung von Reise- und Handgepäck und zur Personenkontrolle vorgenommen, die für alle Flugreisenden verpflichtend sind.

Zuständig für die Durchführung der Sicherheitskontrollen sind in Bayern die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern (Flughafen München und Flughafen Memmingen) und die Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern (Flughafen Nürnberg).

Für die Durchsuchung von Passagieren und deren Gepäck auf den Flughäfen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner sind die Luftfahrtunternehmen. Einfluss auf die Gebührenhöhe haben u. a. das Passagieraufkommen des jeweiligen Flughafens, der Standort der Sicherheitskontrollen (zentral oder dezentral). Der Rahmen für die Gebühr beginnt im Jahr 2024 bei 4,50 EUR und endet bei einer Obergrenze von 10,00 EUR (vgl. Nr. 2.1.1 der Anlage zu § 1 der LuftSiGebV). Die Luftsicherheitsgebühr wird als kostendeckende Gebühr jährlich zum 1. Januar kalkuliert und festgesetzt. Veränderungen der Gebührenhöhe werden üblicherweise vorher bekannt gegeben, um den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern die Preiskalkulation zu erleichtern.

Die Luftsicherheitsgebühr wird an den bayerischen Flughäfen ab 01.01.2024 bis 31.12.2024 in folgender Höhe - je kontrolliertem Fluggast - festgesetzt:

Flughafen München: 9,39 €

Flughafen Nürnberg: 8,84 €

Flughafen Memmingen: 4,56 €.

Synonyme:

Lebenslagen: Sicherheit, Terrorabwehr

Autor: Super-Admin