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Als Eigentümerin oder Eigentümer sowie als Halterin oder Halter eines zugelassenen Luftfahrzeuges müssen Sie Änderungen, die das Luftfahrzeug betreffen, dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.
Folgende Änderungen müssen Sie dem LBA melden:
In einigen Fällen müssen Sie die Originalunterlagen postalisch an das LBA schicken:
Unter diesen Voraussetzungen müssen Sie die Registrierung oder Änderung der Registrierung eines ELT-Notsender-Codes beantragen:
Wenn Sie bereits ein Lärmschutzzeugnis haben und sich die Lärmwerte des Luftfahrzeugs geändert haben, müssen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis beantragen.
Das LBA stellt Ihnen unter Umständen einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein sowie gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis aus.
Synonyme: Änderung der Anteilsverteilung, Änderungen, Änderungen am Luftfahrzeug, Änderungen Mitteilung, Änderung Haftpflichtversicherung, Anschriftenänderung, Anschriftenwechsel, Anschriftenwechsel des Eigentümers, Anschriftenwechsel des Halters, Anteilsverteilung, Eigentümer, Eigentümeränderung, Eigentümerwechsel, Eigentumswechsel, Halter, Halterwechsel, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Mitteilen, Mitteilung, Standortänderung, Standortänderungen, Technische Mängel, Zugelassenes Luftfahrzeug
Lebenslagen: Freizeitgestaltung
Autor: Super-Admin
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