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zur Leistung

Luftfahrzeugrolle; Beantragung einer Löschungsbescheinigung

Eine Löschungsbescheinigung bestätigt, dass der Eintrag eines Luftfahrzeugs aus der Luftfahrzeugrolle gestrichen ist.

Eine Nichteintragungsbescheinigung für ein nicht zugelassenes Luftfahrzeug bestätigt, dass ein Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle enthalten ist. Diese Bescheinigung gilt für fabrikneue oder nur mit Permit to Fly (PtF) betriebene Luftfahrzeuge.

Beide Bescheinigungen müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie müssen Ihren Antrag begründen und darin Angaben zum betroffenen Luftfahrzeug machen.

Synonyme: Beantragung, Bescheinigung, Löschung, Löschungsbescheinigung, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Luftfahrzeugregister, Luftfahrzeugrolle, Nichteintragung, Nichteintragungsbescheinigung, Verkehrszulassung

Lebenslagen: Freizeitgestaltung, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Löschungs-, beziehungsweise Nichteintragungsbescheinigung aus der Luftfahrzeugrolle online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BeantragungBescheinigungLöschungLöschungsbescheinigungLuftfahrtLuftfahrzeugLuftfahrzeugregisterLuftfahrzeugrolleNichteintragungNichteintragungsbescheinigungVerkehrszulassung