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Informationen

zur Leistung

Luftfahrtveranstaltung; Beantragung einer Genehmigung

Für öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, brauchen Sie eine Genehmigung.

Genehmigungsfrei sind:

  • Veranstaltungen, die nicht für die Öffentlichkeit oder nicht für außenstehende Dritte zugänglich sind (z.B. vereinsinterne Fliegertreffen)
  • Veranstaltungen, bei denen keine Schauvorstellungen stattfinden (z.B. reine Ausstellungen oder auch sog. Hallenfeste, bei denen nur Rundflüge stattfinden)
  • Veranstaltungen, an denen nur Flugmodelle, Hängegleiter oder Gleitsegler teilnehmen

Synonyme: Flugtage, Flugveranstaltungen, Schauvorstellungen

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Verkehrssicherheit

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

FlugtageFlugveranstaltungenSchauvorstellungen