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zur Leistung

Liste der Sachverständigen; Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige

In der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), der früheren Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung EnEV (ZVEnEV), ist die Anerkennung privater Sachverständiger vorgesehen, welche die Einhaltung bestimmter Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bescheinigen. Die Anerkennung der Sachverständigen erfolgt für Architekten durch Eintragung in eine von der Bayerischen Architektenkammer zu führenden Liste. Für Ingenieure erfolgt die Anerkennung durch Eintragung in eine von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu führenden Liste.

Die Entscheidung über die Eintragung trifft ein bei den jeweiligen Kammern eingerichteter Eintragungsausschuss. Bei dessen Entscheidung handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Verwaltungsakt.

Synonyme: Energieeffizienz-Expertenliste, Energiesachverständiger, Listeneintrag als EnEV-Sachverständiger

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Energieeffizienz-ExpertenlisteEnergiesachverständigerListeneintrag als EnEV-Sachverständiger

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