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Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Für die Nachweisberechtigung für Brandschutz eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen ist, sofern er nicht bauvorlageberechtigt ist

Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin